SIE WOLLEN EIN HAUS BAUEN ODER SANIEREN, UMBAUEN BZW. ANBAUEN?

Im Laufe der Realisierung eines Bauvorhabens sind gleich mehrfach die Leistungen eines Vermessungsingenieurs notwendig. Insgesamt läßt sich das Vorhaben aus vermessungstechnischer Sicht in drei Phasen einteilen:

1. Planungs- und Genehmigungsphase
Hier wird zunächst für den Architekten ein Bestandsplan erstellt. Nach erfolgter Planung entsteht aus dem Bestandsplan mit dem Projekteintrag und der Nutzungsberechnung der „amtliche Lageplan“, der Grundlage eines jeden Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens ist.

2. Bauphase
Nach erfolgter Baugenehmigung muss die geplante Geometrie des Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen (abgesteckt) werden. Im Rahmen der Rohbauabnahme wird durch die Bauaufsicht ein Nachweis gefordert, dass die Lage des Gebäudes der Baugenehmigung entspricht.

3. Abwicklung
Entsprechend §19(2) des Berliner Vermessungsgesetzes ist der Eigentümer verpflichtet, sein neu erstelltes Gebäude vermessen zu lassen.

Ein Haus sanieren, umbauen, anbauen – Vermessung

Neben den Vermessungsleistungen, die bei der Erstellung eines Neubaus notwendig sind, stellt das „Bauen im Bestand“ besondere Anforderungen.

Sollen etwa Anschlüsse an das bestehende Gebäude oder statische Veränderungen wie Wanddurchbrüche, Dachausbauten etc. geplant werden, ist ein Innenaufmaß (eventuell verbunden mit einem Höhenaufmaß) empfehlenswert.

Dies ist nur ein kurzer Abriss unseres Leistungsspektrums. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an uns – wir beraten Sie!

Bei der Abstimmung, welche Leistungen notwendig sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Knut Seibt

Palisadenstraße 40
10243 Berlin

Tel:    (030) 25 37 55 70
Fax:   (030) 25 37 55 71
Mail: post@seibt-berlin.de

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