SIE WOLLEN EIN GRUNDSTÜCK VERMESSEN LASSEN

Die Notwendigkeit einer Grenzvermessung kann sich durch verschiedene Anforderungen ergeben. Gerne berate ich Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Vermessungen von Grundstücken und Gebäuden. Außerdem informiere ich Sie darüber, was Sie für Ihren Bauantrag benötigen und welche Vermessungsleistungen vor Baubeginn erforderlich sind. Für Bauherren und Grundstücksbesitzer besteht grundsätzlich die Pflicht an der Fortführung des Liegenschaftskatasters mitzuwirken.
Ich biete Ihnen ein breites Spektrum von Vermessungsleistungen mit neuester Technik und betreue Ihr Bauvorhaben vom Entwurf bis zur Fertigstellung.

Teilungsvermessung:
Sie haben z.B. eine Teilfläche eines bestehenden Grundstücks erworben. Die im Kaufvertrag bezeichnete Fläche muss in der Örtlichkeit vermessen und das Grundstück im Kataster und Grundbuch gebildet werden.

Grenzherstellung:
Sie haben z.B. ein bestehendes Grundstück erworben und möchten gern wissen, wo Ihr Grundstück in der Örtlichkeit anfängt und wo es aufhört.

 

Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Knut Seibt

Palisadenstraße 40
10243 Berlin

Tel:    (030) 25 37 55 70
Fax:   (030) 25 37 55 71
Mail: post@seibt-berlin.de

Sachverständiger für

• Grundstückswertermittlung
• Ingenieurvermessung
• Katastervermessung
• Raumordnung