Es gibt drei "Arten" von Vermessungsleistungen:
Hoheitliche Vermessungen
beinhalten alle Tätigkeiten im Kataster wie:
Ingenieurvermessungen
beinhalten alle technischen Vermessungen wie:
Sonstige Vermessungen
zum Beispiel:
Während das Honorar für die sonstigen Vermessungen frei verhandelbar ist und nach Aufwand abgerechnet wird, richtet sich die Vergütung für die hoheitliche Vermessung nach der "Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure" (ÖbVIVergO) bzw. für die Ingenieurvermessung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungen im Rahmen der Wertermittlung werden ebenfalls nach der HOAI abgerechnet.
Die einzelnen Parameter zur Ermittlung des korrekten Honorars sind sehr komplex und für den Laien schwer verständlich.
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