Die Notwendigkeit einer Grenzvermessung kann sich durch verschiedene Anforderungen ergeben:
Teilungsvermessung:
Sie haben z.B. eine Teilfläche eines bestehenden Grundstücks erworben.
Die im Kaufvertrag bezeichnete Fläche muss in der Örtlichkeit vermessen und das Grundstück
im Kataster und Grundbuch gebildet werden.
Grenzherstellung:
Sie haben z.B. ein bestehendes Grundstück erworben und möchten gern wissen, wo Ihr
Grundstück in der Örtlichkeit anfängt und wo es aufhört.
oder:
Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn: (z.B. Steht der Schuppen auf Ihrem Grundstück oder nicht?)
oder:
Sie wollen sich gar nicht mit Ihrem Nachbarn streiten, aber trotzdem wissen, wo die Grenze ist.
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